Die Studien- und Prüfungsordnung für das Masterstudium Physik sieht im 1. und 2. Semester zwei Module im Bereich „Praktika“ mit jeweils 6 ECTS vor: „Zwei Module Physikpraktikum für Fortgeschrittene, wobei eines der Module des Fortgeschritten-Praktikums als Projektpraktikum in theoretischer oder experimenteller Physik erbracht werden kann. Näheres regelt die aktuelle Version des Modulhandbuches.“
Entweder das Modul „Fortgeschrittenen-Praktikum II“ oder das Modul „Fortgeschrittenen-Praktikum III“ kann demnach vollständig durch das Modul „Projektpraktikum“ in einer Arbeitsgruppe ersetzt werden.
Die Durchführung eines "Projektpraktikums" ist völlig unabhängig vom Fortgeschrittenenpraktikum. Für Fragen zum Projektpraktikum wenden Sie sich bitte an die Studiendekanin bzw. den Studiendekan des Fachbereichs Physik.
Falls Sie sich für ein Projektpraktikum interessieren, sprechen Sie dazu die Leiterin oder den Leiter der Arbeitsgruppe, in der Sie das Projekt durchführen wollen, direkt an. So klären Sie Thema, Ablauf und Bewertungskriterien für das Projektpraktikum persönlich ab. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten. Der Arbeitsaufwand gliedert sich laut Modulhandbuch folgendermaßen auf: 26 Stunden Einarbeitung, 90 Stunden Präsenzzeit, 64 Stunden schriftliche Ausarbeitung.
Die Dokumentation des Projekts erfolgt in der Regel mittels einer schriftlichen Ausarbeitung und durch einen Vortrag.
Nach erfolgreichem Abschluss des Projektpraktikums meldet die Leiterin bzw. der Leiter der Arbeitsgruppe die Leistung an die Prüfungsverwaltung des Fachbereichs Physik.
Diese Erläuterungen beziehen sich auf die Studien- und Prüfungsordnung der Universität Konstanz für den Master-Studiengang PHYSIK in der Fassung vom 3. Juli 2009 und den Änderungen vom 31. März 2011 und vom 8. Februar 2012. Alle Angaben sind nach bestem Wissen recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr! |